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Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer. Aufnahme und Unterstützung werden beim jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
Begriffe und Abkürzungen aus der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialen Arbeit. Die vorhandenen Erläuterungen bieten erste Orientierung und ersetzen keine fachliche oder rechtliche Einzelfallprüfung.
Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer. Aufnahme und Unterstützung werden beim jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesen.
Verhältnis von Personalumfang und betreuten Personen. Berechnungsgrundlage, Vollzeitstellen sowie Tag- und Nachtbesetzung müssen getrennt erkennbar sein.
Zugang zu therapeutischen Leistungen, zum Beispiel über externe Kooperationen. Pädagogische Begleitung ist nicht automatisch Psychotherapie.
Allgemeiner Sozialer Dienst. Die genaue Bezeichnung und Aufgabenverteilung können je Jugendamt variieren.
Sozialpädagogische Familienhilfe. Unterstützung von Familien bei Erziehungsaufgaben und im Alltag.
§ 31 SGB VIII lesenAchtes Buch Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe.
Ein Angebot, bei dem junge Menschen in einer Einrichtung oder betreuten Wohnform leben.
§ 34 SGB VIII lesenUnterstützung ohne Unterbringung in einer Einrichtung, beispielsweise aufsuchende Familienhilfe.
Hilfen zur Erziehung. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf.
Hilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung; die gesetzlichen Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.
§ 35a SGB VIII lesenZusammenarbeit von zwei Fachkräften. Wie das konkret umgesetzt wird, beschreibt das jeweilige Angebot.
Dokument über vereinbarte Leistungen. Geltungsbereich, Vertragsparteien und Stand müssen beim jeweiligen Dokument erkennbar sein.
SGB VIII bei Gesetze im Internet · Strafgesetzbuch
Redaktioneller Entwurf. Stand der übernommenen Begriffsdefinitionen: 15.10.2026.